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  T.a.C.

General Terms and Conditions
- Last update: March 2009 -


At the moment (April 2009), the General Terms and Conditions are available in german language only. We are working on a translation considering the implications for foreign markets. Thanks for your appreciation.

Following T.a.C. in german language:

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Entgegennahme unserer Leistung(en) erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
(2) Der Geltung von Geschäfts- und Einkaufsbedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, sofern sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(4) Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und für etwaige Nachbesserungen, auch wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.

§ 2 Auftragserteilung
Der Abschluss des Vertrages erfolgt grundsätzlich schriftlich. Bei mündlichen Bestellungen oder bei Online-Bestellungen gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers.

§ 3 Umfang der Leistung
(1) Der Kunde erwirbt mit dem Kauf der Software das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Software und der mitgelieferten Dokumentation. Dieses Recht umfasst die Befugnis
- die Software und Daten auf einem selbst genutzten Rechner zu installieren und zu nutzen.
- eine Sicherheitskopie der Software zu erstellen.
Das Nutzungsrecht umfasst nicht die Befugnis
- zur darüber hinausgehenden Vervielfältigung der Software oder der Dokumentation, sei es im ganzen oder auszugsweise. Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt.
- zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe der Software oder der Dokumentation an Dritte. Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu nicht unsere schriftliche Genehmigung vorliegt.
- zu Eingriffen oder Veränderungen oder Weiterentwicklung von Software oder Dokumentation. Dies wird dem Kunden ausdrücklich untersagt.
(2) Für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung des Nutzungsrechts hat der Kunde Schadensersatz zu leisten. Für jede Weitergabe von Kopien der Software an Dritte haftet der Kunde in Höhe des Kaufpreises als Schadensersatz, sofern er nicht nachzuweisen vermag, dass uns durch die Weitergabe kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Die Schulung und Einarbeitung des Kunden oder seines Personals in die Verwendung der Software gehört nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen werden aufgrund eines gesondert abzuschließenden und gesondert zu vergütenden Vertrages angeboten. Das gleiche gilt für die Wartung bzw. der Pflege der Software.

§ 4 Versand und Gefahrtragung
(1) Wir versenden die Software in aller Regel auf dem günstigsten Versandweg. Dies ist in der Regel der Postweg. Sonderwünsche der Kunden sind unverbindlich und werden - falls sie von uns beachtet werden - dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Software geht im Zeitpunkt der Übergabe der Sendung an den Frachtführer auf den Kunden über.

§ 5 Gewährleistung
(1) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen.
(2) Bei der von uns vertriebenen Software handelt es sich um Standard-Software. Sollte der Kunde Sonderwünsche haben, so sind diese für uns unverbindlich. Wird diesen Wünschen nachgekommen, so wird dadurch die Eigenschaft der Kaufsache als Standardsoftware nicht verändert. Es gilt Kaufrecht.
(3) Während einer Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Lieferung haben wir bei Mängeln der Kaufsache zunächst das Recht zur für den Kunden kostenlosen Nachbesserung. Sollten die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens 6 Wochen beträgt, behoben sein, so besteht ein Anspruch des Kunden auf Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist.
(5) Unserer Dokumentationen, die Angaben auf unserer Homepage etc. enthaltenen Leistungsangaben sind lediglich beschreibender Natur und enthalten nicht die Zusicherung von Eigenschaften. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung.

§ 6 Mängelrüge
(1) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monate nach dem Erhalt des Vertragsgegenstandes mitzuteilen.
(2) Für eine wirksame Mängelrüge muss uns der in Erscheinung tretende Fehler schriftlich und nachvollziehbar beschrieben werden.

§ 7 Haftung
(1) Wir haften nicht für von uns leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden beim Kunden. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
(2) Wir haften zudem nicht für die sogenannte mittelbare (außerhalb des Produkts liegende) Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des BGB ist und die Software im Rahmen seines Gewerbes eingesetzt wird.
(3) In jedem Fall ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Kunden auf den Kaufpreis des Produkts begrenzt.
(4) Eine Haftung wegen eventuell von uns zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

§ 8 Technische Hinweise
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass zum bestimmungsgemäßen Einsatz der von uns vertriebenen Software gewisse technische Anforderungen an Hardware und Software zu stellen sind. Diese erbitten wir, bei uns zu erfragen oder unserer Homepage (www.dashufeisen.de) zu entnehmen.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass Software-Programme im Hinblick auf ihre Komplexität und der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten in der Regel nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Software samt der dazugehörigen Dokumentation bleibt bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises unser Eigentum.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen unseres vorbehaltenen Eigentums durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Eingriff des Dritten durch den Kunden verursacht wurde, hat er uns die dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen. Der Kunde ist zudem schadensersatzpflichtig, wenn er die Anzeige schuldhaft verzögert und uns dadurch Schäden entstehen sollten.

§ 10 Rückgängigmachung des Kaufes
(1) Sollte der Kaufvertrag - egal aus welchem Rechtsgrund - rückabgewickelt werden, ist der Kunde nicht berechtigt die Software weiterzubenutzen. Er hat alle bei ihm vorhandenen Kopien der Software zu vernichten, insbesondere die Software auf seiner Festplatte zu deinstallieren und zu löschen. Die Originaldatenträger sind an uns herauszugeben. Den Umstand, dass sich keine Kopien der Software mehr in seinem Besitz befinden, hat der Kunde auf unser Verlangen uns schriftlich zu versichern.
(2) Für die bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages gezogenen Nutzungen der Software hat der Kunde uns eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Diese wird mit 2,00 EUR pro Kalendertag für die Zeit ab Überlassung der Software bis zur Rückabwicklung pauschal berechnet. Die Obergrenze sind 90% des vom Kunden entrichteten Kaufpreises. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass er keine oder geringere Nutzungen gezogen hat.

§ 11 Kundenkartei
(1) Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden von uns gespeichert und für die Auftragsbearbeitung und für spätere Anschreiben genutzt. Persönliche Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
(2) Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass seine bei uns gespeicherte Daten gelöscht werden, sofern er ein berechtigtes Interesse an der Datenlöschung glaubhaft macht.

§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann mit Gegenforderungen und Gegenansprüchen nur aufrechnen und diese unseren Ansprüchen nur dann im Wege eines Zurückbehaltungsrechts entgegenhalten, wenn diese von uns nicht bestritten sind oder diese rechtskräftig festgestellt wurden.
(2) Der Kunde kann zudem nur insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kaufleuten gegenüber Friedrichshafen. Gegenüber anderen Personen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Auf die Vertragsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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